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Mindestanforderungen an Risikomanagement

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Bild: Pixabay

Neue KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung in Kraft getreten

Die neue KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung (KAGB-AuslAnzV) ist seit 28. November 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2022 I S. 2091) veröffentlicht. Die BaFin hatte die Veröffentlichung Anfang November 2022 angekündigt und bereits Ende vergangenen Jahres erste Vorschläge zum Verordnungstext vorgelegt.  

Erwartungsgemäß tritt die Verordnung ohne Übergangsfrist in Kraft, also bereits ein Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. 

Damit müssen neue Auslagerungs- und Unterauslagerungsanzeigen nach den Vorgaben der KAGB-AuslAnzV bereits ab dem 29. November 2022 über das MVP-Portal der BaFin eingereicht werden. Hierfür ist eine Registrierung auf der Internetseite der BaFin erforderlich. Allerdings ist das neue Fachverfahren für die Auslagerungsanzeigen dort noch nicht eingestellt bzw. freigeschaltet. 

Wichtige Hinweise: 

  • die bestehende Auslagerungen müssen nicht nachgemeldet werden; die BaFin wird stattdessen nur einzelne ausgewählte Kapitalverwaltungsgesellschaften zu Nachmeldungen gesondert auffordern. 
  • über das MVP-Portal nicht formgerecht eingereichte und damit zurückgewiesene Datensätze gelten als nicht eingegangen.