Neue KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung in Kraft getreten

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. September 2022 auf ihrer Website einen novellierten Entwurf ihres Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) zur Konsultation gestellt. Die neue Fassung der MaRisk soll das aktuell gültige Rundschreiben 10/2021 ablösen.